Barrierefreiheit
Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseiten der Domain www.offenetuer.uni-freiburg.de. Daneben gibt es weitere Webauftritte und Anwendungen von Instituten, Fakultäten und Einrichtungen der Universität Freiburg, welche ggf. abweichende Umsetzungshinweise haben und entsprechend andere Erklärungen zur Barrierefreiheit aufweisen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund des aktuellen Wechsels auf ein neues Content-Management-System konnten noch nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit überprüft und entsprechend dokumentiert werden. Durch die Verwendung eines modernen Content-Mangement-Systems (WordPress) in der aktuellsten Version mit einem barrierefreien Basislayout gehen wir jedoch davon aus, dass zahlreiche technische Anforderungen bereits erfüllt sind.
Diese Webseites sind wegen der folgenden bereits zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Zu eingebundenen Videos stehen nur teilweise Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
Bei nicht barrierefreien Inhalten, für die wir derzeit noch keine barrierefreie Alternative anbieten, können Sie jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 12.11.2020
Die Erklärung beruht u.a. auf den Aussagen des WordPress-Teams für Barrierefreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 12.11.2020
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder Sie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Service Center Studium
Zentrale Studienberatung
Sedanstr. 6
79098 Freiburg
Telefon: +49 761 203-4246
E-Mail: osa@zv.uni-freiburg.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Zentrale Studienberatung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Zentrale Studienberatung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den:die kommunale Beauftragte:n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der:des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.